Schweigepflicht

Die Regionale Schulberatungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung.

Ein guter Austausch und eine gute Zusammenarbeit mit der Schule ist sinnvoll. Die Erfahrung zeigt, dass ein Problem dann wirksam angegangen werden kann, wenn alle Beteiligten in den Lösungsprozess einbezogen werden.

Wir sind jedoch nicht auskunftspflichtig gegenüber anderen Einrichtungen (Schulen, Ämter usw.). Dies ist uns wichtig, denn Sie haben einen Anspruch darauf, dass das Beratungsgespräch in einer vertrauensvollen Atmosphäre geführt wird und der Datenschutz gewährleistet ist. Die Wahrung von Privatgeheimnissen ist im § 203 StGB geregelt und hat einen hohen Stellenwert. Ohne das schriftliche Einverständnis von Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schülern geben wir daher keine Auskünfte über Beratungsinhalte an dritte andere Personen oder Institutionen weiter.

Seitenanfang